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FAQ zu Recht & Handel

Klare Antworten auf deine Fragen

Natürlich tauchen vor dem Abschluss einer Versicherung einige Fragen auf. Wir haben uns bemüht, so viele wie möglich hier zu beantworten.

Hier findest du eine Sammlung der häufigsten Fragen und die dazugehöriger Antworten.

Bitte beachte, dass die bereitgestellten Antworten allgemeiner Natur sind und nicht als rechtliche Beratung betrachtet werden sollten. Solltest du spezifische oder weiterführende Fragen haben, zögere nicht, uns zu kontaktieren – natürlich ganz unverbindlich. Unser erfahrenes Team steht dir gerne zur Verfügung, um individuelle Anliegen zu besprechen und eine maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Wir freuen uns darauf dir weiterhelfen zu können.

Allgemeine Fragen

FAQ Allgemein
Wie ermittle ich die passende Streitwertgrenze?

Als Richtlinie empfehlen wir, den höchsten Umsatz bei einem Geschäftspartner als Ausgangspunkt zu nehmen.

Kann ich die Versicherung auch abschließen, wenn ich einen höheren Umsatz als € 150.000,- erwirtschafte?

Ja das ist möglich. Der Versicherungsschutz ist für Handelsagenturen bis zu einem Umsatz in Höhe von € 750.000,- möglich. Darüber besteht Anfragepflicht!

Kann ich meine bestehende Betriebs-Rechtsschutzversicherung mit der RECHT & HANDEL ergänzen?

Ja. Du kannst mit der sogenannten „DIC/DIL Klausel“, prämienbegünstigt deine bestehende Rechtsschutzversicherung um die RECHT & HANDEL ergänzen.

Kann ich meine bestehende Privat-Rechtsschutzversicherung bei Abschluss der RECHT & HANDEL kündigen?

In der RECHT & HANDEL gilt der Privatbereich mitversichert. Zusätzlich können die Deckungsbausteine „Erb- und Familienrecht“, „Grundstück-, Eigentum- und Miet-Rechtsschutz“, sowie der Verkehrsbereich eingeschlossen werden.

Bitte informiere dich über Details bei deinem Betreuer.

Vertrag / Deckungsumfang

FAQ Vertrag
Wo gilt der Versicherungsschutz?

Sie haben weltweiten Versicherungsschutz, ausgenommen USA/CAN/AUS .

Bei Rechtschutz aus Erb- und Familienrecht, Grundstückseigentum und Miete, sowie Steuer, oder Datenrecht muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgen.

Wann beginnt der Versicherungsvertrag?

Der Beginn der Versicherung kann von Ihnen individuell festgelegt werden.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme beträgt pro Schadenfall € 500.000,-
Bei optionalen Deckungsbausteinen gelten die vereinbarten Versicherungssummen laut Rahmenvertrag.

Gelten Streitigkeiten aus reinen Handelsumsätzen auch versichert?

Ja, wenn Sie als Handelsagent zusätzlich einen Handel betreiben, können Sie diesen im Rahmen der RECHT & HANDEL mitversichern. Dieser Umsatz muss jedoch bei Antragsstellung, beziehungsweise mit der jährlichen Datenmeldung angegeben werden.

Gibt es Streitwertobergrenzen und -untergrenzen?
Streitwertobergrenze

Sie können im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz (Erweiterungen 1 – 3) zwischen unterschiedlichen Streitwertgrenzen wählen:
Erweiterung 1:    € 40.000,-
Erweiterung 2:    € 60.000,-
Erweiterung 3:    € 100.000,- (bei Ausgleichsansprüche keine Obergrenze)
Individuelle Erhöhungen der Streitwertobergrenzen möglich.

Streitwertuntergrenzen

Im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz gilt die Streitwertuntergrenze mit € 2.000,- vereinbart.

Kann ich mich als Privatperson auch versichern?

Ja, in der RECHT & HANDEL ist der Privatbereich automatisch kostenlos eingeschlossen. Das gilt auch für den, mit dem Handelsagenten im gemeinsamen Haushalt lebende Eheleute und Lebensgefährten, sowie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Zusätzlich können die folgenden Bausteine gegen Mehrprämie versichert werden:
Erweiterung 5 Kfz-Rechtsschutz inkl. Kfz-Vertragsrechtsschutz
Erweiterung 7 Erb- und Familienrechtsschutz
Erweiterung 8 Grundstück-, Eigentum- und Mietrechtsschutz
Erweiterung 9 Premium-Paket – Internet- und Pflegeeinstufungs-Rechtsschutz

Welche Wartezeiten habe ich, wenn ich einen bestehenden Rechtsschutzvertrag ersetze?

Auf die Wartezeit wird vom Versicherer verzichtet, bei analogen Deckungsbausteinen und lückenlosen Versicherungsübergang.

Gibt es Wartezeiten bei Vertragsstreitigkeiten oder anderen Deckungsbausteinen?

Nein – es gibt keine Wartezeiten (Wartefristen) für all jene Verträge, die nach Beginn der RECHT & HANDEL abgeschlossen wurden.

Ausgenommen ist der Deckungsbaustein „Erb- und Familienrechtsschutz“.

Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn mein Versicherungsvertrag gekündigt bzw. aufgelöst wurde?

Zeitlicher Geltungsbereich – Nachhaftung 5 Jahre

Alle Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das entsprechende Risiko gemeldet werden und bei denen dem Versicherungsnehmer kein Verschulden (zum Beispiel keine Kenntnis) an der verspäteten Meldung zuzuschreiben ist, bleiben weiterhin versichert.

Was passiert, wenn ich die Pension antrete?

Wenn der Vertrag zur RECHT & HANDEL länger als zwei Jahre vor Pensionsantritt besteht, genießen Sie einen uneingeschränkten Versicherungsschutz aus Ausgleichsansprüchen bis zur vereinbarten Streitwertgrenze.

Was passiert im Falle des Todes in Bezug auf den Versicherungsschutz?

Ausgleichsanspruch für Hinterbliebene. Der Ausgleichsanspruch bleibt bestehen, selbst wenn das Vertragsverhältnis aufgrund des Todes des Handelsagenten endet. In diesem Fall steht der Anspruch den Erben gemäß §24 Abs. 2 HVertrG 1993 (Handelsvertretergesetz) zu.

Welchen Deckungsumfang kann ich wählen?

Basisschutz

  • Basisschutz für den Betriebs- & Privatbereich

Zusätzlich können folgende Deckungsbausteine mitversichert werden – nur in verbindung mit dem Basisschutz

Schaden

FAQ Schaden
Wie melde ich einen Schadenfall?
  • Bei drohenden Rechtsstreitigkeiten nimm Kontakt mit einem Anwalt auf um dich ausführlich beraten zu lassen.
  • Nach erfolgter Erstberatung erstellt dein Rechtsbeistand eine Kostendeckungsanfrage. Gib die Polizzennummer deines RECHT & HANDEL Versicherungsvertrages bekannt.
  • Anhand dieser Schilderung prüft die Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten der geplanten Maßnahmen im Leistungsumfang deines Vertrages enthalten ist und informiert deinen Anwalt, der alle weiteren Schritte für dich in die Wege leitet.

UNSERE TIPPS

  • Es wird empfohlen, Anwälte deines Fachverbandes als Spezialist für Ausgleichsansprüche zu wählen.
  • Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl – Tipp: Zürich Rechtsanwaltsnetz von deinem Versicherer
  • Vereinbare mit deinem Rechtsbeistand, über alle Kosten vorab informiert zu werden, welche nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
  • Warte keinesfalls bis Strafverfügungen oder Zahlungsbefehle rechtskräftig werden.
Wird mir im Schadenfall ein Selbstbehalt abgezogen?

Verträge vor 01/2019
unterliegen bei freier Anwaltswahl einem Selbstbehalt in Höhe von 20%. Dieser kann jedoch durch Verhandlung mit dem Vertrauensanwalt der WKO entfallen (Anwalts-Honorar –15%).

Verträgen ab 01/2019
Vertragsrechtsschutz, Variante 1 – ohne Selbstbehalt
Vertragsrechtsschutz, Variante 2 – mit Selbstbehalt 20%

Verträgen ab 02/2023
Vertragsrechtsschutz – ohne Selbstbehalt

Immaterialgüterstreitigkeiten fixer Selbstbehalt € 500,-
Spezialdatenrechtsschutz fixer Selbstbehalt € 500,-

Habe ich freie Anwaltswahl?

Es besteht freie Anwaltswahl, dass bedeutet du kannst deinen bisherigen Vertrauensanwalt konsultieren. Selbstverständlich stehen dir aber auch weitere spezialisierte Rechtsanwälte des Fachverbandes zur Verfügung.

Bei Schäden durch Ausgleichsansprüche wird dringend empfohlen, Anwälte Ihres Fachverbandes zu kontaktieren.

Was tun bei Streitigkeiten mit ausländischen Business Partnern?

Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist weltweit inkl. Privatbereich (exkl. Kanada, USA, Australien).

Hier empfiehlt sich, das europäische Netzwerk „Internationally United Commercial Agents and Brokers“ (IUCAB) zu nutzen.

Außergerichtliche Kosten durch Mediation werden erfolgsunabhängig nur einmal pro Versicherungsjahr in einer Höhe bis € 7.500,- vom Versicherer übernommen.

Europadeckung bei Grundstück-, Eigentum-, Miet-, Steuer- und Datenrechtsschutz.

Werden die Beratungskosten vom Versicherer übernommen?

Beratungen im Fachverband sind kostenlos – Anwälte Ihres Fachverbandes!
Partneranwälte Zürich – bei Konsultierung eines NICHT-Partneranwalts des Versicherers werden Beratungskosten bis zu einer Höhe von € 144,- übernommen.

ACHTUNG: Aufgrund individueller Beratungskosten in ganz Österreich, empfiehlt es sich, die Beratungskosten vorab mit dem Anwalt abzuklären.

Was passiert, wenn die Streitsumme höher liegt als die vereinbarte Streitwertobergrenze?

In der RECHT & HANDEL gilt eine doppelte Streitwertgrenze 3 Mal innerhalb
von 10 Jahren im Rahmenvertrag als vereinbart.

Eine Überschreitung der Verdoppelung führt zu einer Deckungsablehnung durch den Versicherer.

Ausgenommen davon sind Ausgleichsansprüche wenn die Erweiterung 3 (€ 100.000,-) gewählt wurde. In diesem Fall gibt es für strittige Fälle betreffend Ausgleichsansprüche keine Streitwertobergrenze.

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